Wann ist eine Nachtragsliquidation erforderlich ?

Wann ist eine Nachtragsliquidation erforderlich ? Eine Nachtragsliquidation wird erforderlich, wenn nach der Löschung einer Gesellschaft (z.B. GmbH, Genossenschaft oder Verein) festgestellt wird, dass noch offene Angelegenheiten oder Vermögenswerte vorhanden sind, die abgewickelt werden müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn: Offene Rechtsbeziehungen bestehen, die geklärt werden müssen. Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben werden müssen. Vermögenswerte entdeckt werden, die zuvor nicht bekannt waren. Weitere Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, wie z.B. die Verteilung von Vermögen an Gläubiger oder Anteilseigner. In solchen Fällen wird ein Nachtragsliquidator vom Registergericht bestellt, um die restlichen Liquidationsmaßnahmen durchzuführen.

Michael Hagemeyer Rösrath

12/19/20241 min read